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Riester Rente Vergleich

Die "Riester-Rente" zeichnet sich durch eine hervorragende staatliche Förderung oder einer steuerlichen Sonderabzugsfähigkeit aus. Der Riester Renten Mindestbeitrag wird anhand des Bruttoeinkommens berechnet. Selbst Geringverdiener können sich die Riester Rente aufgrund des Sockelbeitrages leisten. Lediglich Selbständige sind von der Riester-Rente ausgeschlossen. Diese können auf die staatlich geförderte "Rürup-Rente" zurückgreifen.

Folgende Vorteile bringt die "Riester-Rente":
hohe staatliche Förderung (2007 Ledige: 114 Euro, Verheiratete: 228 Euro, pro Kind: 138 Euro)(2008 Ledige: 154 Euro, Verheiratete: 308 Euro, pro Kind 185 Euro)
oder eine steuerliche Sonderabzugsfähigkeit von bis zu 1.575 Euro (2007) oder bis zu 2.100 Euro (2008)
Sockelbeitrag für Geringverdiener bei negativen Eigenanteil (60 Euro jährlich bzw. 5 Euro jeden Monat)
staatliche Förderung für Personen bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 52.500 Euro (2007) oder 61.600 Euro (2008) Bei einem höheren Einkommen oder wenn Sie "Selbständig" sind ist die "Rürup Rente" möglich.

Die Riester Rente ist in voller Munde. Es wurden bereits über 10.000.000 "Riester-Verträge" abgeschlossen. Lassen Sie sich die staatliche Förderung oder die Sonderabzugsfähigkeit nicht entgehen und vergleichen Sie völlig kostenlos und unverbindlich die Möglichkeiten einer individuellen Riester-Rente:

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